Werden meine IP-Adressen jetzt gespeichert?
Nein. Der Gesetzentwurf liegt seit dem 19. Juni 2026 im Bundestag. Eine allgemeine Speicherpflicht für IP-Adressen gilt heute nicht (Stand: 25.08.2026).
Beschlussweg
Regierungsvorlage: Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen, der Bundesrat hat im ersten Durchgang Stellung genommen, seither berät der Bundestag. Ob das Gesetz die Zustimmung des Bundesrates braucht, weisen die abgerufenen Drucksachen nicht aus (Stand: 25.08.2026).
- Erledigt
- Stand jetzt
- Wartet
- Endstatus
- Möglich, keine Zusage
- Ministerialentwurf22.12.2025Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurfstext in die Verbändebeteiligung gegeben. Den Tag 22.12.2025 nennen die Stellungnahme der Netzbetreiber und der Jugend-Check; Digitalcourage nennt nur den Monat Dezember 2025. Die dem Regierungsentwurf beigefügte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates weist einen Regelungsentwurf des Ministeriums vom 2. April 2026 aus. Die Veröffentlichungsseite des Ministeriums war nicht abrufbar (Stand: 25.08.2026).AMTLICHBundesratGesetzentwurf der Bundesregierung — Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren, BR-Drucksache 263/26PRIMÄRNetzbetreiber (gemeinsame Stellungnahme)Stellungnahme — Referentenentwurf „Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ vom 22.12.2025PRIMÄRDigitalcourage e. V.Stellungnahme zur geplanten VorratsdatenspeicherungPRIMÄRDeutscher RichterbundStellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf des BMJV — Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im StrafverfahrenFORSCHUNGKompetenzzentrum Jugend-CheckJugend-Check: IP-AdressspeicherungSTAND JETZTEin Ministerium hat einen Textentwurf vorgelegt. Die Regierung als Ganze hat ihn noch nicht getragen.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTEin Kabinettbeschluss, der den Entwurf ins Verfahren gibt.
- Kabinettbeschluss22.04.2026Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 22. April 2026 beschlossen. Der Bundeskanzler hat ihn am 1. Mai 2026 nach Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drucksache 263/26, Fristablauf 12.06.26).AMTLICHBundesregierungIm Kabinett beschlossen: Internetkriminalität wirksam bekämpfenAMTLICHBundesratGesetzentwurf der Bundesregierung — Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren, BR-Drucksache 263/26PRESSEnetzpolitik.orgDritter Versuch: Bundesregierung beschließt anlasslose VorratsdatenspeicherungPRESSEZDFheuteVorratsdatenspeicherung light?: Regierung bringt Speicherung von IP-Adressen auf den WegSTAND JETZTDie Regierung steht hinter dem Text und hat ihn ins Verfahren gegeben.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTBeratung und Schlussabstimmung im Bundestag. Änderungen sind dort üblich.01.05.2026Aktuelle FassungWAS DAS BEDEUTETErste im Verfahren erfasste Fassung. Der Referentenentwurf des Ministeriums war nicht abrufbar, ein Textvergleich ist deshalb nicht möglich (Stand: 25.08.2026). Der Regierungsentwurf ist am 19. Juni 2026 als BT-Drucksache 21/6581 in den Bundestag eingebracht worden. Diese Drucksache weicht von BR-Drucksache 263/26 an drei Stellen sachlich ab. Erstens verweist § 101a Absatz 1 der Strafprozessordnung auf eine andere Vorschrift: BR-Drucksache 263/26 schreibt auf S. 11 „bei der Sicherung von Daten einer Funkzelle nach § 100g Absatz 3“, BT-Drucksache 21/6581 schreibt auf S. 10 „bei der Sicherung von Daten einer Funkzelle nach § 100g Absatz 4“. Zweitens nennt die Eingangsformel zu Artikel 1 als letzte Änderung der Strafprozessordnung nicht mehr Artikel 7, sondern Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 20. März 2026. Drittens sind die drei Überschriften der §§ 175 bis 177 in der Inhaltsübersicht des Telekommunikationsgesetzes (Artikel 6 Nummer 1) neu gefasst. Die übrigen Abweichungen betreffen Schreibweise und Satzbau.PLAN ZU DIESER FASSUNGEin neuer § 177 des Telekommunikationsgesetzes würde Anbieter von Internetzugangsdiensten verpflichten, die zugewiesene öffentliche IP-Adresse, die zugehörigen Portnummern, eine Anschluss- und eine Benutzerkennung sowie Beginn und Ende der Zuweisung sekundengenau drei Monate zu speichern. Inhalte der Kommunikation und Daten über den Aufruf oder die Nutzung anderer Dienste wären ausgenommen. Die gespeicherten Daten dürften nur für eine Auskunft nach § 174 Absatz 1 Satz 3 TKG und für Anordnungen nach der Verordnung (EU) 2023/1543 verwendet werden; nach Ablauf der Frist wären sie unverzüglich zu löschen. Die heutigen §§ 175 bis 181 TKG würden durch neue §§ 175 bis 177 ersetzt, die §§ 178 bis 181 entfielen. Der Entwurf schafft außerdem eine Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten (§ 100g Absatz 7 der Strafprozessordnung, § 25a des Bundespolizeigesetzes) und lässt eine Funkzellenabfrage schon bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zu. Nach Artikel 13 des Entwurfs träte das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Text ist der Regierungsentwurf; der Bundestag berät ihn noch.
- Bundesrat — 1. Durchgang (Stellungnahme)12.06.2026Der Bundesrat hat den Entwurf in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 als Tagesordnungspunkt 33 behandelt und Stellung genommen. Er begrüßt den Entwurf und bittet darum, die Sicherungsanordnung auch für die Gefahrenabwehr- und Verfassungsschutzbehörden der Länder zu öffnen.AMTLICHBundesratStellungnahme des Bundesrates, BR-Drucksache 263/26 (Beschluss)AMTLICHBundesratPlenarprotokoll 1066 — Stenografischer Bericht der 1066. Sitzung des BundesratesAMTLICHBundesratEmpfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026, BR-Drucksache 263/1/26STAND JETZTDie Länder geben eine Stellungnahme ab. Sie bindet den Bundestag nicht.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTEinbringung im Bundestag und erste Lesung.
- Im BundestagsverfahrenSTAND JETZTseit 19.06.2026Einbringung als BT-Drucksache 21/6581 am 19. Juni 2026. Erste Beratung am 24. Juni 2026, Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (federführend) und an vier weitere Ausschüsse. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates liegt seit dem 15. Juli 2026 als BT-Drucksache 21/7154 vor. Eine öffentliche Anhörung des federführenden Ausschusses zu diesem Gesetzentwurf ist nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026).AMTLICHDeutscher BundestagGesetzentwurf der Bundesregierung — Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren, BT-Drucksache 21/6581AMTLICHDeutscher BundestagPlenarprotokoll 21/85 — Stenografischer Bericht der 85. Sitzung des Deutschen BundestagesAMTLICHDeutscher BundestagEinführung einer IP-Adressspeicherung beratenAMTLICHDeutscher BundestagUnterrichtung durch die Bundesregierung — Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/7154AMTLICHDeutscher BundestagAusschuss für Recht und Verbraucherschutz — Öffentliche AnhörungenSTAND JETZTDer Text liegt im Parlament und wird in Ausschüssen beraten. Der endgültige Wortlaut steht noch aus.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTDie Schlussabstimmung im Bundestag.
- Möglicher weiterer Weg — keine Zusage
- Vom Bundestag beschlossenAbstimmung im Bundestag nach der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses.STAND JETZTDer Bundestag hat entschieden — der Gesetzestext steht.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTDer Bundesrat muss zustimmen oder auf Einspruch verzichten.
- Im Bundesrat — 2. DurchgangBehandlung des Gesetzesbeschlusses im Bundesrat.STAND JETZTDer Text liegt bei den Ländern. Beide Ausgänge — Zustandekommen und Scheitern — sind offen.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTEine Bundesratssitzung mit dem Vorhaben auf der Tagesordnung und eine Abstimmung darüber.
- Verzweigung — Möglicher Ausgang im Bundesrat
- Zustimmung / kein EinspruchDas Gesetz kommt zustande.
- VermittlungsausschussSchleife: erneute Beratung und Abstimmung möglich.
- Zustimmung versagt / EinspruchDas Gesetz kann scheitern.
- Gegenzeichnung & AusfertigungPrüfung und Unterschrift des Bundespräsidenten. Keine feste Frist.STAND JETZTDer Gesetzestext steht endgültig und wird formal geprüft und unterschrieben.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTVerkündung im Bundesgesetzblatt.
- VerkündetVerkündung im Bundesgesetzblatt.STAND JETZTDas Gesetz steht im Bundesgesetzblatt. Der Wortlaut ist endgültig.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTDas Inkrafttreten zum Datum der Inkrafttretensklausel — erst dann anwendbar.
- Geltendes RechtArtikel 13 des Regierungsentwurfs sieht vor, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.STAND JETZTDie Regel gilt und ist anwendbar.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTNichts. Änderungen wären ein neues Verfahren.
Quellen
Jede Quelle trägt ihre Rolle. Die Rolle bestimmt, was sie belegen kann.
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen.
Die Vorratsdatenspeicherung war lange Zeit ein rotes Tuch, nicht nur für Datenschützer, sondern auch für den Europäischen Gerichtshof.
Verlauf
Datiert und additiv. Korrekturen werden angehängt, nie überschrieben.
- 25.08.2026Dossier angelegtDossier angelegt mit Status Im Bundestagsverfahren. Der Verlauf bis zu diesem Datum wurde rückwirkend aus den zitierten Aufzeichnungen erfasst.
- 25.08.2026KorrekturZwei Aussagen berichtigt. Die Stationsnotiz zum Referentenentwurf schrieb den Tag 22.12.2025 auch der Stellungnahme von Digitalcourage zu; Digitalcourage nennt nur den Monat Dezember 2025. Die Fassungsnotiz zum Regierungsentwurf schrieb, dieselbe Fassung sei als BT-Drucksache 21/6581 eingebracht worden; die beiden Drucksachen weichen an drei Stellen sachlich voneinander ab.
- 25.08.2026PrüfungQuellencheck abgeschlossen. Alle Drucksachen und Plenarprotokolle waren abrufbar. Die Veröffentlichungsseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die Vorgangsseite im DIP und die Terminliste des federführenden Ausschusses waren nicht auswertbar (Stand: 25.08.2026).
- 15.07.2026QuelleGegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates als BT-Drucksache 21/7154 ergänzt. Deutscher Bundestag — Unterrichtung durch die Bundesregierung — Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/7154
- 24.06.2026HinweisErste Beratung im Bundestag. Der Entwurf ist an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (federführend) und vier weitere Ausschüsse überwiesen. Deutscher Bundestag — Plenarprotokoll 21/85 — Stenografischer Bericht der 85. Sitzung des Deutschen Bundestages
- 19.06.2026StatuswechselDer Regierungsentwurf ist als BT-Drucksache 21/6581 im Bundestag eingebracht. Status: Im Bundestagsverfahren. Deutscher Bundestag — Gesetzentwurf der Bundesregierung — Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren, BT-Drucksache 21/6581
- 12.06.2026QuelleStellungnahme des Bundesrates aus der 1066. Sitzung als BR-Drucksache 263/26 (Beschluss) ergänzt. Bundesrat — Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drucksache 263/26 (Beschluss)
- 01.05.2026FassungNeue Fassung: Regierungsentwurf, dem Bundesrat zugeleitet als BR-Drucksache 263/26. Anbieter von Internetzugangsdiensten müssten IP-Adressen, Portnummern und Zuweisungszeiten drei Monate speichern; die bisherigen §§ 178 bis 181 TKG entfielen. Bundesrat — Gesetzentwurf der Bundesregierung — Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren, BR-Drucksache 263/26
- 22.04.2026StatuswechselDas Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen. Status: Kabinettbeschluss. Bundesregierung — Im Kabinett beschlossen: Internetkriminalität wirksam bekämpfen
Offene Punkte
- Der Referentenentwurf vom 22.12.2025 war über die Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nicht abrufbar; das Datum ist nur durch Stellungnahmen aus der Verbändebeteiligung belegt (Stand: 25.08.2026).
- Ein Textvergleich zwischen Referentenentwurf und Regierungsentwurf ist deshalb nicht möglich; die Stellungnahmen aus der Verbändebeteiligung verorten die Speicherpflicht in § 176 TKG des Entwurfs, der Regierungsentwurf regelt sie in § 177 TKG (Stand: 25.08.2026).
- Die drei sachlichen Abweichungen zwischen BR-Drucksache 263/26 und der am 19. Juni 2026 eingebrachten BT-Drucksache 21/6581 sind bei der Fassung beschrieben, aber nicht als eigene Fassung erfasst; der Plan bleibt an BR-Drucksache 263/26 gebunden (Stand: 25.08.2026).
- Ob der Gesetzentwurf die Zustimmung des Bundesrates braucht, weisen die abgerufenen Drucksachen nicht aus; der Zustimmungstyp ist deshalb als unbekannt erfasst (Stand: 25.08.2026).
- Die Vorgangsseite im DIP zur Vorgangs-ID 334474 liefert ihre Angaben erst per JavaScript und war deshalb nicht auswertbar (Stand: 25.08.2026).
- Der Entwurf verweist in Artikel 6 Nummer 2 (§ 176 TKG) auf eine Sicherungsanordnung nach § 10b Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes; eine Vorschrift mit dieser Nummer ist im Bundeskriminalamtgesetz nicht verzeichnet, die Einzelnorm-Seite antwortete mit HTTP 404. Der Verweis setzt ein weiteres Gesetzgebungsvorhaben voraus, das dieses Dossier nicht erfasst (Stand: 25.08.2026).
- Eine öffentliche Anhörung des federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu diesem Gesetzentwurf ist nicht verzeichnet; die Terminliste des Ausschusses wird erst im Browser nachgeladen und war deshalb nicht auswertbar (Stand: 25.08.2026).
- Die Position der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konnte nicht erfasst werden; bfdi.bund.de hat die Verbindung nicht angenommen (Stand: 25.08.2026).
Einbetten
Der Verfahrensstand dieses Dossiers, einbettbar auf einer eigenen Seite. Die Karte lädt live und trägt sichtbar ihr Stand-Datum — eine eingebettete Karte muss also nicht selbst datiert werden.
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