Krankschreibung ab Tag 1 — gilt das schon?
Nein. Es gilt weiter die Drei-Tage-Regel des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Die Koalition hat die Vorlagepflicht ab dem ersten Krankheitstag bisher nur in einem Koalitionsausschuss-Papier festgehalten.
Beschlussweg
Der Beschlussweg ist eine Annahme. Ohne Entwurf ist nicht verzeichnet, ob das Vorhaben als Regierungsvorlage oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht würde (Stand: 25.08.2026). Klarstand zeigt hier den Weg einer Regierungsvorlage, weil er die meisten Schritte enthält; jeder Schritt danach ist möglich und keine Zusage.
- Erledigt
- Stand jetzt
- Wartet
- Endstatus
- Möglich, keine Zusage
- KoalitionsabsichtSTAND JETZTseit 02.07.2026Der Koalitionsausschuss hat das Vorhaben am 2. Juli 2026 unter Nummer 11 des Papiers „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ festgehalten. Das Papier nennt keinen Zeitpunkt und keinen Gesetzentwurf.STAND JETZTDie Koalition hat das Vorhaben schriftlich festgehalten. Für Beschäftigte und Arbeitgeber ändert sich dadurch nichts.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTEin Referentenentwurf aus dem zuständigen Ministerium — erst dort steht der Text.02.07.2026Aktuelle FassungWAS DAS BEDEUTETErste und bislang einzige Fassung. Kein Vorgängerdokument, weil kein amtlicher Entwurf verzeichnet ist (Stand: 25.08.2026).PLAN ZU DIESER FASSUNGNach dem Koalitionsausschuss-Papier vom 2. Juli 2026 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung vorgelegt werden müssen. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll nach § 278 des Strafgesetzbuches stärker bestraft werden. Das Papier nennt keinen Zeitpunkt und kein Gesetzgebungsverfahren. Ein amtlicher Entwurf ist nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026); die Vorhabenlisten des BMAS und des BMG führen dazu keinen Eintrag. Ohne Entwurfstext steht der genaue Wortlaut nicht fest.
- Möglicher weiterer Weg — keine Zusage
- MinisterialentwurfKein amtlicher Entwurf verzeichnet (Stand: 25.08.2026). Die Liste der Gesetze und Gesetzesvorhaben des BMAS und die Liste der Gesetze und Verordnungen des BMG führen dazu keinen Eintrag.STAND JETZTEin Ministerium hat einen Textentwurf vorgelegt. Die Regierung als Ganze hat ihn noch nicht getragen.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTEin Kabinettbeschluss, der den Entwurf ins Verfahren gibt.
- KabinettbeschlussSTAND JETZTDie Regierung steht hinter dem Text und hat ihn ins Verfahren gegeben.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTBeratung und Schlussabstimmung im Bundestag. Änderungen sind dort üblich.
- Bundesrat — 1. Durchgang (Stellungnahme)Der Bundesrat hat sechs Wochen für seine Stellungnahme, auf Verlangen neun Wochen. Bei einer als eilbedürftig bezeichneten Vorlage sind es drei Wochen.STAND JETZTDie Länder geben eine Stellungnahme ab. Sie bindet den Bundestag nicht.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTEinbringung im Bundestag und erste Lesung.
- Im BundestagsverfahrenSTAND JETZTDer Text liegt im Parlament und wird in Ausschüssen beraten. Der endgültige Wortlaut steht noch aus.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTDie Schlussabstimmung im Bundestag.
- Vom Bundestag beschlossenSTAND JETZTDer Bundestag hat entschieden — der Gesetzestext steht.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTDer Bundesrat muss zustimmen oder auf Einspruch verzichten.
- Im Bundesrat — 2. DurchgangSTAND JETZTDer Text liegt bei den Ländern. Beide Ausgänge — Zustandekommen und Scheitern — sind offen.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTEine Bundesratssitzung mit dem Vorhaben auf der Tagesordnung und eine Abstimmung darüber.
- Verzweigung — Möglicher Ausgang im Bundesrat
- Zustimmung / kein EinspruchDas Gesetz kommt zustande.
- VermittlungsausschussSchleife: erneute Beratung und Abstimmung möglich.
- Zustimmung versagt / EinspruchDas Gesetz kann scheitern.
- Gegenzeichnung & AusfertigungDer Bundespräsident prüft die Vorlage und kann die Unterschrift verweigern. Es gibt keine feste Frist.STAND JETZTDer Gesetzestext steht endgültig und wird formal geprüft und unterschrieben.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTVerkündung im Bundesgesetzblatt.
- VerkündetBundesgesetzblatt.STAND JETZTDas Gesetz steht im Bundesgesetzblatt. Der Wortlaut ist endgültig.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTDas Inkrafttreten zum Datum der Inkrafttretensklausel — erst dann anwendbar.
- Geltendes RechtSTAND JETZTDie Regel gilt und ist anwendbar.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTNichts. Änderungen wären ein neues Verfahren.
Quellen
Jede Quelle trägt ihre Rolle. Die Rolle bestimmt, was sie belegen kann.
Die Regeln zum Vorlegen von Krankschreibungen stehen im Entgeltfortzahlungsgesetz, das dafür geändert werden müsste.
Verlauf
Datiert und additiv. Korrekturen werden angehängt, nie überschrieben.
- 25.08.2026Dossier angelegtDossier eröffnet mit Status Koalitionsabsicht, gestützt auf das Papier des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026. Der Verlauf bis zu diesem Datum wurde rückwirkend aus den zitierten Aufzeichnungen erfasst.
- 25.08.2026KorrekturKorrektur im Abschnitt „Heute“: Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 4 Absatz 5a der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie gilt seit dem 7. Dezember 2023. Zuvor stand hier der 21. Februar 2024; das ist das Inkrafttreten der Gesamtfassung der Richtlinie und geht auf einen anderen Beschluss desselben Tages zurück. Ergänzt wurden die Voraussetzung, dass die oder der Versicherte der Praxis aus früherer Behandlung bekannt sein muss, und der Soll-Charakter der Fünf-Tage-Angabe. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 7. Dezember 2023 wurde als Quelle ergänzt. Gemeinsamer Bundesausschuss — Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Telefonische Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
- 25.08.2026PrüfungQuellencheck abgeschlossen. Kein amtlicher Entwurf verzeichnet (Stand: 25.08.2026). Die Vorhabenlisten des BMAS und des BMG führen dazu keinen Eintrag.
- 04.07.2026HinweisDer Deutsche Gewerkschaftsbund hat öffentlich gegen die Vorlagepflicht ab dem ersten Tag und gegen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung Stellung genommen. Am Verfahrensstand ändert das nichts. Deutscher Gewerkschaftsbund — Krankschreibung ab Tag eins beim Arzt: Überlastung vorprogrammiert
Offene Punkte
- Kein amtlicher Entwurf verzeichnet (Stand: 25.08.2026).
- Der Beschlussweg ist nicht verzeichnet: Ob das Vorhaben als Regierungsvorlage der Bundesregierung oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht würde, sagt das Papier nicht (Stand: 25.08.2026).
- Ob ein solches Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, lässt sich ohne Entwurfstext nicht bestimmen (Stand: 25.08.2026).
- Welches Ministerium federführend wäre, nennt das Papier nicht und ist auch sonst nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026); die Vorlagepflicht steht im Entgeltfortzahlungsgesetz, die telefonische Krankschreibung in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
- Ob ein Gesetz geplant ist oder zwei Instrumente nötig wären, geht aus dem Papier nicht hervor und ist nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026).
- Ob die schärfere Strafe nach § 278 des Strafgesetzbuches in demselben Gesetz geregelt würde, sagt das Papier nicht; ein Entwurf, der das zeigen würde, ist nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026).
- Das Papier nennt keinen Zeitpunkt für die Umsetzung; ein Zeitplan ist nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026).
Einbetten
Der Verfahrensstand dieses Dossiers, einbettbar auf einer eigenen Seite. Die Karte lädt live und trägt sichtbar ihr Stand-Datum — eine eingebettete Karte muss also nicht selbst datiert werden.
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