ARCHIVIERTAbgelehnt am 06.11.2025. Das Dossier bleibt vollständig lesbar. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates mit demselben Regelungsziel ist dem Bundestag am 27.08.2025 als Bundestagsdrucksache 21/1397 zugeleitet worden (DIP-Vorgang 322923). Ein Nachfolgedossier ist bei Klarstand nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026).
AbgelehntVorhaben beendetZuletzt geändert: 25.08.2026
Wohnen · Dossier
Mietwucher härter bestrafen — was ist daraus geworden?
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 06.11.2025 in namentlicher Abstimmung abgelehnt. § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 gilt unverändert weiter.
GILT HEUTE
Wer vorsätzlich oder leichtfertig für Wohnraum unangemessen hohe Entgelte fordert, handelt nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 ordnungswidrig. Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigen. Die Geldbuße beträgt höchstens 50 000 Euro. Als Straftat wird Mietwucher erst unter den engeren Voraussetzungen des § 291 des Strafgesetzbuchs verfolgt.
WÜRDE SICH ÄNDERN
Der Gesetzentwurf hätte in § 5 Absatz 2 Satz 1 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 die Angabe „infolge der Ausnutzung“ durch „bei Vorliegen“ ersetzt: Für ein Bußgeld hätte genügt, dass ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt. Der Bußgeldrahmen wäre von 50 000 auf 100 000 Euro gestiegen. Die geänderten Absätze hätten nur für Mietverhältnisse gegolten, die nach dem Inkrafttreten begründet worden wären. Der Bundestag hat diesen Entwurf am 06.11.2025 abgelehnt; er ist nicht in Kraft getreten.
Stand: Im Bundestagsverfahren vom 12.05.2025
IM VERFAHRENDieses Verfahren ist beendet.
NÄCHSTER SCHRITTEin späterer Vorschlag kann es in einem neuen Verfahren erneut versuchen.
GesetzÄnderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (WiStrG 1954). Der Entwurf kam aus der Mitte des Bundestages: keine Ministerialfassung, kein Kabinettbeschluss, kein erster Durchgang im Bundesrat.Google News zum Thema — externe Nachrichtensuche, öffnet in einem neuen Tab, keine Quelle dieses DossiersZuletzt geprüft: 25.08.2026
Beschlussweg
Fraktionsentwurf: Eine Fraktion bringt den Text unmittelbar im Bundestag ein. Das Verfahren beginnt dort mit der ersten Beratung.
- Erledigt
- Stand jetzt
- Wartet
- Endstatus
- Möglich, keine Zusage
- Im Bundestagsverfahren12.05.2025Einbringung als Bundestagsdrucksache 21/134. Erste Beratung am 22.05.2025, Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (federführend) und an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Der federführende Ausschuss hat am 08.10.2025 die Ablehnung empfohlen (Bundestagsdrucksache 21/2168 vom 13.10.2025).AMTLICHDeutscher BundestagGesetzentwurf der Fraktion Die Linke: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)AMTLICHDeutscher BundestagPlenarprotokoll 21/7 — Stenografischer Bericht der 7. SitzungAMTLICHDeutscher BundestagBeschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)STAND JETZTDer Text liegt im Parlament und wird in Ausschüssen beraten. Der endgültige Wortlaut steht noch aus.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTDie Schlussabstimmung im Bundestag.12.05.2025Aktuelle FassungWAS DAS BEDEUTETErste und einzige veröffentlichte Fassung des Entwurfs. Der Ausschuss hat keine Änderung des Textes empfohlen, sondern die Ablehnung.PLAN ZU DIESER FASSUNGDer Gesetzentwurf hätte in § 5 Absatz 2 Satz 1 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 die Angabe „infolge der Ausnutzung“ durch „bei Vorliegen“ ersetzt: Für ein Bußgeld hätte genügt, dass ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt. Der Bußgeldrahmen wäre von 50 000 auf 100 000 Euro gestiegen. Die geänderten Absätze hätten nur für Mietverhältnisse gegolten, die nach dem Inkrafttreten begründet worden wären. Der Bundestag hat diesen Entwurf am 06.11.2025 abgelehnt; er ist nicht in Kraft getreten.
- AbgelehntENDSTATUS06.11.2025Zweite Beratung am 06.11.2025. In namentlicher Abstimmung stimmten 131 Abgeordnete mit Ja und 440 mit Nein; Enthaltungen gab es keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt, die weitere Beratung entfiel.AMTLICHDeutscher BundestagPlenarprotokoll 21/37 — Stenografischer Bericht der 37. SitzungAMTLICHDeutscher BundestagGesetzentwurf zur Bekämpfung überhöhter Mieten — amtliches Ergebnis der namentlichen AbstimmungPRESSEHaufeMietwuchergesetz scheitert im BundestagSTAND JETZTDieses Verfahren ist beendet.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTEin späterer Vorschlag kann es in einem neuen Verfahren erneut versuchen.
Quellen
Jede Quelle trägt ihre Rolle. Die Rolle bestimmt, was sie belegen kann.
Amtliche QuelleBelegt: ein formaler Schritt ist geschehen.
Deutscher Bundestagveröffentlicht 06.11.2025abgerufen 25.08.2026
Deutscher BundestagPlenarprotokoll 21/37veröffentlicht 06.11.2025abgerufen 25.08.2026
Deutscher BundestagDrucksache 21/2168veröffentlicht 13.10.2025abgerufen 25.08.2026
Deutscher BundestagDrucksache 21/1397veröffentlicht 27.08.2025abgerufen 25.08.2026
Deutscher BundestagPlenarprotokoll 21/7veröffentlicht 22.05.2025abgerufen 25.08.2026
Deutscher BundestagDrucksache 21/134veröffentlicht 12.05.2025abgerufen 25.08.2026
gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz, juris GmbH)abgerufen 25.08.2026
gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz, juris GmbH)abgerufen 25.08.2026
DIP — Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien321692abgerufen 25.08.2026
DIP — Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien322923abgerufen 25.08.2026
BerichterstattungOrdnet ein und berichtet. Statusänderungen brauchen eine amtliche Quelle.
Haufeveröffentlicht 07.11.2025abgerufen 25.08.2026
Verlauf
Datiert und additiv. Korrekturen werden angehängt, nie überschrieben.
- 25.08.2026Dossier angelegtDossier angelegt mit Status Abgelehnt (Archiv). Der Verlauf von der Einbringung als Bundestagsdrucksache 21/134 bis zur Ablehnung wurde rückwirkend aus den zitierten Aufzeichnungen erfasst. Deutscher Bundestag — Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
- 25.08.2026HinweisEin Gesetzentwurf des Bundesrates mit demselben Regelungsziel liegt seit dem 27.08.2025 beim Bundestag (Bundestagsdrucksache 21/1397, DIP-Vorgang 322923). Die Bundesregierung verweist in ihrer Stellungnahme auf die Expertengruppe Mietrecht, die bis spätestens 31.12.2026 eine Reform vorbereiten soll. Deutscher Bundestag — Gesetzentwurf des Bundesrates: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher
- 25.08.2026KorrekturKorrektur im Abschnitt „Heute“: Der erste Satz nennt jetzt das Merkmal „vorsätzlich oder leichtfertig“ aus § 5 Absatz 1 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954. Zuvor fehlte es. gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz, juris GmbH) — § 5 WiStrG 1954 — Mietpreisüberhöhung
- 25.08.2026PrüfungQuellencheck abgeschlossen. Alle amtlichen Belege sind erreichbar. Ein neuer Verfahrensschritt zu diesem Gesetzentwurf ist nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026).
- 25.08.2026QuelleQuelle ergänzt: DIP-Vorgang 321692. Das Feld Zustimmungsbedürftigkeit lautet „Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/134)“; das Dossier führt das Vorhaben deshalb als Einspruchsgesetz. DIP — Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien — Vorgang 321692 — Gesetz zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
- 06.11.2025StatuswechselDer Bundestag hat den Gesetzentwurf in zweiter Beratung abgelehnt. Status: Abgelehnt. Deutscher Bundestag — Plenarprotokoll 21/37 — Stenografischer Bericht der 37. Sitzung
- 13.10.2025QuelleBeschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz ergänzt (Bundestagsdrucksache 21/2168). Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Deutscher Bundestag — Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Offene Punkte
- Die Bundestagsdrucksache 21/134 selbst enthält keine Angabe zur Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates. Der DIP-Vorgang 321692 verzeichnet dazu „Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/134)“; der Entwurf ist deshalb als Einspruchsgesetz verzeichnet (Stand: 25.08.2026).
- Für den Tag der Ablehnung gilt der 06.11.2025 nach Plenarprotokoll 21/37 und nach dem amtlichen Abstimmungsergebnis; abweichende Datumsangaben in nichtamtlichen Veröffentlichungen sind nicht übernommen.
- Die DIP-Vorgangsseite zum Nachfolgevorgang 322923 lädt ihre Inhalte per JavaScript nach und war nicht als Text auslesbar; der dortige Beratungsstand ist nicht geprüft (Stand: 25.08.2026).
- Ob und wann der Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesrates (Bundestagsdrucksache 21/1397) berät, ist nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026).
- Ob die Expertengruppe Mietrecht eingesetzt ist und wer ihr angehört, ist nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026).
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