BMG-PrüfungFormales Verfahren läuftZuletzt geändert: 25.08.2026
Gesundheit · Dossier
Die neue U10 für Kinder — ab wann gibt es sie wirklich?
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die U10 am 20. August 2026 beschlossen. Der Beschluss ist noch nicht in Kraft und liegt beim Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung nach § 94 SGB V (Stand: 25.08.2026).
GILT HEUTE
Versicherte Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden (§ 26 SGB V). Welche Untersuchungen das sind, legt der G-BA in der Kinder-Richtlinie fest. Sie sieht zehn Untersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren vor: U1, U2, U3, U4, U5, U6, U7, U7a, U8 und U9. Eine U10 für 9- bis 10-jährige Kinder enthält die geltende Fassung nicht (Stand: 25.08.2026). Der G-BA bietet als konsolidierte Fassung den am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Text an. Die seit dem 20. August 2026 geltende Änderung durch den Beschluss vom 18. Juni 2026 (BAnz AT 19.08.2026 B3) ist darin noch nicht eingearbeitet; sie betrifft das Neugeborenen-Hörscreening und ändert weder § 2 noch die Liste der Untersuchungen U1 bis U9.
WÜRDE SICH ÄNDERN
Der Beschluss vom 20. August 2026 fügt der Kinder-Richtlinie eine U10 für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren hinzu; die Richtlinie nennt dann elf Untersuchungen statt zehn. Die U10 umfasst Anamnese, die Beurteilung der psycho-sozialen Entwicklung, eine eingehende körperliche Untersuchung und eine Beratung. Schwerpunkte sind somatische Erkrankungen wie Über- und Untergewicht, psychische Auffälligkeiten, Entwicklungsauffälligkeiten, Gesundheitsrisiken wie hoher digitaler Medienkonsum und geringe körperliche Aktivität sowie die Überprüfung des Impfstatus mit Impfberatung. Zur Beurteilung der psycho-sozialen Entwicklung wird der KIDSCREEN-10-Fragebogen in der Elternversion als neue Anlage 7 eingefügt. Nach Abschnitt IV des Beschlusses treten die Änderungen am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und sind erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten anzuwenden.
Stand: Beschluss (noch nicht in Kraft) vom 20.08.2026
IM VERFAHRENDer Beschluss liegt zur Prüfung im Ministerium. Bis zum Ergebnis gilt unverändert die heutige Regel.
NÄCHSTER SCHRITTEine veröffentlichte Nichtbeanstandung — oder eine Beanstandung, die den Beschluss stoppt.
Beschluss eines SelbstverwaltungsorgansBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Kinder-Richtlinie nach § 26 in Verbindung mit § 92 SGB V. Richtlinien des G-BA sind für Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte verbindlich. Ein solcher Beschluss wird erst wirksam, wenn das Bundesministerium für Gesundheit ihn nicht beanstandet und er im Bundesanzeiger bekannt gemacht ist (§ 94 SGB V).Google News zum Thema — externe Nachrichtensuche, öffnet in einem neuen Tab, keine Quelle dieses DossiersZuletzt geprüft: 25.08.2026
Beschlussweg
Der Weg eines normativen G-BA-Beschlusses: Beratungsverfahren, Stellungnahmeverfahren, Beschluss im Plenum, Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit, Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Inkrafttreten.
- Erledigt
- Stand jetzt
- Wartet
- Endstatus
- Möglich, keine Zusage
- Beratungsverfahren eingeleitet17.08.2023Das Plenum nahm den Antrag der Patientenvertretung vom 26. Juni 2023 an und leitete das Beratungsverfahren ein. Der G-BA machte das Beratungsthema am 28. September 2023 bekannt (BAnz AT 09.10.2023 B3).AMTLICHGemeinsamer BundesausschussBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Beratungsverfahrens: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V vom 17. August 2023AMTLICHGemeinsamer BundesausschussBekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über weitere Beratungsthemen: Bewertung der Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V vom 28. September 2023AMTLICHGemeinsamer BundesausschussBewertungsverfahren: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung (§ 26 SGB V)STAND JETZTDer G-BA hat die Beratung förmlich eingeleitet. Ein Beschlusstext liegt noch nicht vor.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTDie Einleitung des Stellungnahmeverfahrens mit einem Beschlussentwurf.
- Stellungnahmeverfahren eingeleitet26.02.2026Der Unterausschuss Methodenbewertung leitete das Stellungnahmeverfahren zum Beschlussentwurf ein. Die Frist für schriftliche Stellungnahmen betrug ab Versand vier Wochen. Die Tragenden Gründe nennen den 31. März 2026 als Fristende und den 28. Mai 2026 als Termin der mündlichen Anhörung.AMTLICHGemeinsamer BundesausschussBeschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens vor einer abschließenden Entscheidung über eine Änderung der Kinder-RL vom 26. Februar 2026AMTLICHGemeinsamer BundesausschussTragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Kinder-Richtlinie vom 20. August 2026AMTLICHGemeinsamer BundesausschussZusammenfassende Dokumentation zum Beratungsverfahren Methodenbewertung: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder nach § 26 SGB V vom 20. August 2026AMTLICHGemeinsamer BundesausschussAnlage zur Zusammenfassenden Dokumentation vom 20. August 2026, Kapitel C-4.1: Beschlussentwurf, der in das Stellungnahmeverfahren gegeben wurdeSTAND JETZTDer G-BA berät und holt Stellungnahmen ein. Der Beschlusstext steht noch nicht.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTEin Beschluss im öffentlichen Plenum des G-BA.WAS DAS BEDEUTETErste im Verfahren veröffentlichte Textfassung: der Beschlussentwurf mit dem Datum 26. Februar 2026. Er ist nicht als eigenes Dokument erschienen, sondern am 20. August 2026 als Kapitel C-4.1 der Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation (S. 115). Der Entwurf sieht die U10 für 9- bis 10-jährige Kinder vor. An mehreren Stellen führt er die Positionen der Bänke als Varianten nebeneinander; welche Bestandteile die Untersuchung hat, ist in diesem Text noch nicht entschieden.
- Beschluss (noch nicht in Kraft)20.08.2026Das Plenum beschloss die Änderung der Kinder-Richtlinie. Der G-BA führt den Beschluss in seiner Beschlüsse-Datenbank als noch nicht in Kraft (Stand: 25.08.2026).AMTLICHGemeinsamer BundesausschussKinder-Richtlinie: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder nach § 26 SGB VAMTLICHGemeinsamer BundesausschussBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Kinder-Richtlinie: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder nach § 26 SGB V vom 20. August 2026AMTLICHGemeinsamer BundesausschussTragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Kinder-Richtlinie vom 20. August 2026PRIMÄRGemeinsamer BundesausschussFrüherkennung bei Kindern und Jugendlichen: G-BA führt neue U10 ein und integriert Dokumentation der J1 ins Gelbe HeftPRESSEDeutsches ÄrzteblattU10: Weitere Früherkennungsuntersuchung für Kinder beschlossenSTAND JETZTDer G-BA hat entschieden, der Richtlinientext steht. Angewendet wird weiter die heutige Fassung.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTPrüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.20.08.2026Aktuelle FassungGEÄNDERT GEGENÜBER DER VORFASSUNGGegenüber dem Beschlussentwurf vom 26. Februar 2026 sind die dort offenen Varianten entschieden: Die Beurteilung der psycho-sozialen Entwicklung erfolgt mit dem KIDSCREEN-10-Fragebogen in der Elternversion als Anlage 7. Die Körpermaße werden in das Somatogramm eingetragen. Eine Checkliste (Anlage 7a), ein Elternfragebogen (Anlage 7b) und eine Blutdruckmessung sind nicht Teil der U10. Die Beratung nennt auch Haltungsschäden und Symptome des Diabetes Typ I. Die Laboruntersuchung auf familiäre Hypercholesterinämie steht als eigener Bestandteil neben der eingehenden körperlichen Untersuchung. Abschnitt IV ist um die sechsmonatige Anwendungsfrist ergänzt, die der Entwurf nicht enthielt.WAS DAS BEDEUTETDer Text fügt einen § 12a mit der U10 ein, erweitert § 2 auf Kinder im Alter von 0 bis unter 11 Jahren und auf insgesamt elf Untersuchungen und fügt eine Anlage 7 mit dem KIDSCREEN-10-Fragebogen in der Elternversion ein. Eltern füllen diesen Fragebogen vor der Untersuchung aus. Der Blutdruck wird in der U10 nicht gemessen. Zwischen Inkrafttreten und Anwendung liegen sechs Monate.PLAN ZU DIESER FASSUNGDer Beschluss vom 20. August 2026 fügt der Kinder-Richtlinie eine U10 für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren hinzu; die Richtlinie nennt dann elf Untersuchungen statt zehn. Die U10 umfasst Anamnese, die Beurteilung der psycho-sozialen Entwicklung, eine eingehende körperliche Untersuchung und eine Beratung. Schwerpunkte sind somatische Erkrankungen wie Über- und Untergewicht, psychische Auffälligkeiten, Entwicklungsauffälligkeiten, Gesundheitsrisiken wie hoher digitaler Medienkonsum und geringe körperliche Aktivität sowie die Überprüfung des Impfstatus mit Impfberatung. Zur Beurteilung der psycho-sozialen Entwicklung wird der KIDSCREEN-10-Fragebogen in der Elternversion als neue Anlage 7 eingefügt. Nach Abschnitt IV des Beschlusses treten die Änderungen am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und sind erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten anzuwenden.
- BMG-Prüfung (§ 94 SGB V)STAND JETZTseit 20.08.2026Beschlossene Richtlinien sind dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen (§ 94 Absatz 1 Satz 1 SGB V). Der G-BA gibt an, die Beschlüsse dem Ministerium zur rechtlichen Prüfung vorzulegen. Die Frist zur Beanstandung beträgt für diesen Beschlusstyp zwei Monate; sie ist unterbrochen, solange das Ministerium zusätzliche Auskünfte angefordert hat (§ 94 Absatz 1 Sätze 2 und 3 SGB V). Das Datum der Vorlage ist nicht veröffentlicht, eine Nichtbeanstandung ebenfalls nicht (Stand: 25.08.2026).AMTLICHgesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)§ 94 SGB V — Wirksamwerden der RichtlinienPRIMÄRGemeinsamer BundesausschussFrüherkennung bei Kindern und Jugendlichen: G-BA führt neue U10 ein und integriert Dokumentation der J1 ins Gelbe HeftSTAND JETZTDer Beschluss liegt zur Prüfung im Ministerium. Bis zum Ergebnis gilt unverändert die heutige Regel.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTEine veröffentlichte Nichtbeanstandung — oder eine Beanstandung, die den Beschluss stoppt.
- Verzweigung — Möglicher Ausgang der BMG-Prüfung
- NichtbeanstandungDer Beschluss kann im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
- BeanstandungFür eine Beanstandung gibt es keinen offiziellen Veröffentlichungskanal. Der G-BA muss nachbessern; der Beschluss geht erneut ins Verfahren.
- Ersatzvornahme durch das BMGDas Ministerium erlässt die Regelung selbst.
- Möglicher weiterer Weg — keine Zusage
- Im Bundesanzeiger veröffentlichtBekanntmachung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers (§ 94 Absatz 2 Satz 1 SGB V). Die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung ist die maßgebliche.STAND JETZTDie maßgebliche Fassung ist amtlich veröffentlicht.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTInkrafttreten, in der Regel am Tag nach der Veröffentlichung.
- In KraftAbschnitt IV des Beschlusses: Die Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie sind erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten anzuwenden; bis dahin gilt die Richtlinie in ihrer vorherigen Fassung, die keine U10 enthält.STAND JETZTDie Richtlinie gilt und ist für Kassen, Praxen und Versicherte bindend.NÄCHSTER SCHRITT BRAUCHTNichts. Änderungen wären ein neues Beschlussverfahren.
Quellen
Jede Quelle trägt ihre Rolle. Die Rolle bestimmt, was sie belegen kann.
Amtliche QuelleBelegt: ein formaler Schritt ist geschehen.
Gemeinsamer Bundesausschussveröffentlicht 20.08.2026abgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer Bundesausschussveröffentlicht 20.08.2026abgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer Bundesausschussveröffentlicht 20.08.2026abgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer Bundesausschussveröffentlicht 20.08.2026abgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer Bundesausschussveröffentlicht 20.08.2026abgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer BundesausschussBAnz AT 19.08.2026 B3veröffentlicht 18.06.2026abgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer Bundesausschussveröffentlicht 26.02.2026abgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer BundesausschussBAnz AT 26.11.2025 B5veröffentlicht 26.11.2025abgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer BundesausschussBAnz AT 09.10.2023 B3veröffentlicht 28.09.2023abgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer Bundesausschussveröffentlicht 17.08.2023abgerufen 25.08.2026
gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)veröffentlicht 20.12.1988abgerufen 25.08.2026
gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)veröffentlicht 20.12.1988abgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer Bundesausschussabgerufen 25.08.2026
Gemeinsamer Bundesausschussabgerufen 25.08.2026
Primärquelle eines AkteursBelegt: was ein Akteur gesagt hat oder will — der Verfahrensstand folgt daraus nicht.
Gemeinsamer Bundesausschussveröffentlicht 20.08.2026abgerufen 25.08.2026
Kassenärztliche Bundesvereinigungveröffentlicht 20.08.2026abgerufen 25.08.2026
BerichterstattungOrdnet ein und berichtet. Statusänderungen brauchen eine amtliche Quelle.
Deutsches Ärzteblattveröffentlicht 20.08.2026abgerufen 25.08.2026
Verlauf
Datiert und additiv. Korrekturen werden angehängt, nie überschrieben.
- 25.08.2026Dossier angelegtDossier eröffnet mit Status BMG-Prüfung. Der Verlauf bis zu diesem Datum wurde rückwirkend aus den zitierten Aufzeichnungen erfasst.
- 25.08.2026KorrekturKorrektur nach einem Quellencheck. Vier Angaben sind richtiggestellt. Erstens: Der Eintrag vom 17. August 2023 setzte den Status Stellungnahmeverfahren ohne Erklärung neben die Einleitung des Beratungsverfahrens und ließ sich so lesen, als habe an diesem Tag das Stellungnahmeverfahren begonnen; er nennt jetzt die Station und den Status getrennt. Zweitens: Der Eintrag vom 26. Februar 2026 sagte, der Status bleibe Stellungnahmeverfahren, ohne den Grund zu nennen. Drittens: Der Beschlussentwurf vom 26. Februar 2026 war als nicht veröffentlicht bezeichnet; er steht als Kapitel C-4.1 in der Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation und ist jetzt als eigene Fassung geführt, von der der Beschlusstext abweicht. Viertens: Die Angabe zur geltenden Kinder-Richtlinie nennt jetzt den Stand der angebotenen konsolidierten Fassung und den seit dem 20. August 2026 geltenden Beschluss vom 18. Juni 2026, der § 2 und die Untersuchungen U1 bis U9 nicht ändert. Gemeinsamer Bundesausschuss — Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation vom 20. August 2026, Kapitel C-4.1: Beschlussentwurf, der in das Stellungnahmeverfahren gegeben wurde
- 25.08.2026PrüfungQuellencheck abgeschlossen. Der Beschluss ist in der Beschlüsse-Datenbank des G-BA weiterhin als noch nicht in Kraft geführt. Eine Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und eine Fundstelle im Bundesanzeiger sind nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026). Gemeinsamer Bundesausschuss — Kinder-Richtlinie: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder nach § 26 SGB V
- 20.08.2026FassungNeue Fassung: Beschlusstext vom 20. August 2026. Der Text fügt der Kinder-Richtlinie einen § 12a mit der U10 für 9- bis 10-jährige Kinder ein, ändert § 2 auf elf statt zehn Untersuchungen und fügt eine Anlage 7 mit dem KIDSCREEN-10-Fragebogen in der Elternversion ein. Gemeinsamer Bundesausschuss — Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Kinder-Richtlinie: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder nach § 26 SGB V vom 20. August 2026
- 20.08.2026StatuswechselDas Plenum hat die Änderung der Kinder-Richtlinie beschlossen. Der Beschluss ist noch nicht in Kraft. Status: BMG-Prüfung. Gemeinsamer Bundesausschuss — Kinder-Richtlinie: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder nach § 26 SGB V
- 26.02.2026FassungErste Fassung: der Beschlussentwurf mit dem Datum 26. Februar 2026, der in das Stellungnahmeverfahren ging. Er ist am 20. August 2026 als Kapitel C-4.1 der Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation erschienen. Der Entwurf sieht die U10 für 9- bis 10-jährige Kinder vor und lässt mehrere Bestandteile der Untersuchung als Varianten der Bänke offen, darunter den Fragebogen zur psycho-sozialen Entwicklung und eine Blutdruckmessung. Gemeinsamer Bundesausschuss — Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation vom 20. August 2026, Kapitel C-4.1: Beschlussentwurf, der in das Stellungnahmeverfahren gegeben wurde
- 26.02.2026HinweisDer Unterausschuss Methodenbewertung hat das Stellungnahmeverfahren zum Beschlussentwurf eingeleitet. Der Dossier-Status ändert sich dadurch nicht: Die Station „Beratungsverfahren eingeleitet“ und die Station „Stellungnahmeverfahren eingeleitet“ tragen denselben Status. Gemeinsamer Bundesausschuss — Beschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens vor einer abschließenden Entscheidung über eine Änderung der Kinder-RL vom 26. Februar 2026
- 17.08.2023StatuswechselDas Plenum hat den Antrag der Patientenvertretung angenommen und mit dem Einleitungsbeschluss vom 17. August 2023 das Beratungsverfahren eingeleitet. Dossier-Status: Stellungnahmeverfahren (Station: Beratungsverfahren eingeleitet). Gemeinsamer Bundesausschuss — Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Beratungsverfahrens: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V vom 17. August 2023
Offene Punkte
- Das Datum, an dem der Beschluss dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wurde, ist nicht veröffentlicht; ein Ende der Zwei-Monats-Frist nach § 94 Absatz 1 Satz 2 SGB V lässt sich daraus nicht berechnen (Stand: 25.08.2026).
- Eine Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit ist nicht veröffentlicht (Stand: 25.08.2026); für eine Beanstandung gibt es keinen amtlichen Veröffentlichungsweg.
- Ein Termin für die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und damit das Datum des Inkrafttretens sind nicht verzeichnet (Stand: 25.08.2026).
- Wann die U10 durchgeführt und abgerechnet werden kann, ist nicht verzeichnet; der G-BA gibt an, dass der Bewertungsausschuss nach dem Inkrafttreten innerhalb von sechs Monaten über die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entscheidet (Stand: 25.08.2026).
- Der Beschlussentwurf, der am 26. Februar 2026 in das Stellungnahmeverfahren ging, ist nicht als eigenständiges Dokument veröffentlicht, sondern als Kapitel C-4.1 der Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation (S. 115 bis 135); er trägt kein Beschlussdatum und führt an mehreren Stellen die Positionen der Bänke als Varianten (Stand: 25.08.2026).
- Eine konsolidierte Fassung der Kinder-Richtlinie, die den seit dem 20. August 2026 geltenden Beschluss vom 18. Juni 2026 einarbeitet, ist nicht verzeichnet; der G-BA bietet weiterhin die am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Fassung an (Stand: 25.08.2026).
- Abschnitt IV des Beschlusses knüpft die sechsmonatige Anwendungsfrist an das Inkrafttreten, die Fußzeile derselben Datei an die Veröffentlichung im Bundesanzeiger; beide Bezugspunkte liegen einen Tag auseinander.
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Der Verfahrensstand dieses Dossiers, einbettbar auf einer eigenen Seite. Die Karte lädt live und trägt sichtbar ihr Stand-Datum — eine eingebettete Karte muss also nicht selbst datiert werden.
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